Ab dem 1.1.2018 sind ausländische Gesellschaften mit einem Gesamtumsatz von mehr als CHF 100‘000 auch in der Schweiz steuerpflichtig, dies ab einem Umsatz in der Schweiz von CHF 1.
Wir beraten Sie gerne und übernehmen Ihre Steuervertretung.
«BTO-Audit» für Wirtschaftsprüfung
«BTO Treuhand» AG für Konzernbetreuung
«Wyss Law» für Rechtsfragen
Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien, um Ihre Erfahrung auf unserer Website zu verbessern.
Diese Website verwendet Cookies und ähnliche Technologien. Sie sind in Kategorien unterteilt, die Sie unten überprüfen und verwalten können. Wenn Sie nicht wesentliche Cookies akzeptiert haben, können Sie Ihre Vorlieben jederzeit in den Einstellungen ändern.
Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität unserer Website zu aktivieren.
Diese Technologien ermöglichen es unserer Website, Ihre Präferenzen zu speichern und Ihnen ein personalisierteres Erlebnis zu bieten.